Bessere Gesetze für weniger Kunststoffverbrauch

Bessere Gesetze für weniger Kunststoffverbrauch

In vielen Ländern weltweit existieren mittlerweile gesetzliche Vorgaben mit dem Ziel, Plastikeinträge in die Umwelt zu unterbinden. Mehr Regularien sind in Planung: Sie sind dringend nötig und sollten vor allem bei den Herstellern und dem Handel ansetzen – und in erster Linie auf Vermeidung abzielen.

Weltweit landen laut einer aktuellen Studie der OECD jährlich 19,4 Millionen Tonnen Makro- und 2,6 Millionen Tonnen Mikroplastik in der Umwelt – und zwar dauerhaft: „Kunststoffe, die erst einmal im Ozean oder im Boden sind, bekommt man dort nicht mehr heraus“, sagte Prof. Martin Wittmaier vom Projekt KUWERT im Forschungsschwerpunkt „Plastik in der Umwelt“ bei dem Webinar „Wo stehen wir im Kampf gegen die globale Plastikverschmutzung? Plastik-Politik(en) zwischen nationaler und internationaler Ebene“ (14. März 2022).

Der Umweltwissenschaftler und Leiter des Instituts für Energie und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen richtete bei dem Webinar den Blick auf das Makroplastik, das sich über die Strömungen in den Weltmeeren überall verteilt. Problematisch ist die Lage dabei insbesondere in ärmeren Ländern, wo Abfallsysteme (Infrastrukturen zur Abfallentsorgung) oftmals mangelhaft ausgebaut sind oder sogar ganz fehlen. In Albanien beispielsweise gibt es viele Mülldeponien direkt an Flüssen. Tritt Hochwasser auf, werden die Abfälle ins Mittelmeer gespült. In Sierra Leone entsorgen viele Einheimische riesige Mengen Plastikmüll mangels Sammel-Infrastruktur in Flüssen oder in der Gosse, sodass dieser bei Starkregen in der Regenzeit ebenfalls ins Meer geschwemmt wird. „Hier fehlen die nötigen Regulierungen, da muss dringend etwas passieren“, betonte Martin Wittmaier. „Der überwältigende Anteil der Menge an Plastik weltweit wird nicht recycelt – obwohl Alt-Kunststoffe einen Wert haben“, erläutert der Forscher.

Dadurch gehe Wertschöpfung verloren, die Menschen insbesondere im globalen Süden ernähren könnte: Bis zu 400 Euro bringt eine Tonne recycelbarer, wenig verunreinigter und weitgehend sortenreiner Kunststoffabfall in Deutschland – zu berücksichtigen ist, dass bei steigenden Rohölpreisen die Preise für Kunststoffe und damit auch für Kunststoffabfälle steigen. Die Erlöse für Kunststoffabfall sind z. B in Sierra Leone um den Faktor 10 geringer als in Deutschland, weil das Land von internationalen Recyclingmärkten abgeschnitten ist. Aufgrund fehlender Nachfrage nach Kunststoffabfällen für ein hochwertiges Recycling fehlen wirtschaftliche Anreize, die nötigen Strukturen aufzubauen. Hier sind rechtliche Regelungen erforderlich, um Recyclingmärkte zu entwickeln und so eine größere Nachfrage für Rezyklate und höhere Erlöse für Kunststoffabfälle zu induzieren. So könnten Anreize für die Erfassung und das Recycling größerer Mengen an Kunststoffabfällen geschaffen werden – im globalen Süden aber auch in Deutschland und Europa, denn auch hier sind die Recyclingquoten für Kunststoffe viel zu gering.

Viele Länder weltweit haben bereits Gesetze gegen die Plastikflut erlassen. Einen Überblick gab Politikwissenschaftler Dr. Bastian Loges vom „Plastik in der Umwelt“-Projekt REPLAWA. Trotz der grenzüberschreitenden Bedeutung des Themas gibt es bislang kaum globale Vereinbarungen. Eine Ausnahme ist die Baseler Konvention von 1989, ein internationales Abkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Sie wurde 2019 mit einem Zusatzprotokoll über verschmutzten Kunststoff ergänzt. Außerdem hat die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) kürzlich (im März 2022) beschlossen, bis Ende 2024 ein rechtsverbindliches globales Abkommen gegen die Plastikverschmutzung in Wasser, Luft und Boden auszuarbeiten. Die künftigen Regeln und Maßnahmen sollen sich auf den gesamten Lebenszyklus von Plastik beziehen, also auch für Produktion, Verbrauch und Abfallwirtschaft gelten; Ende 2022 trifft sich die Vorbereitungskommission.

„Bislang gibt es auf internationaler Ebene wenige verbindliche und selektive Regelungen, es existieren vor allem Absichtserklärungen“, stellte Bastian Loges klar. Deswegen seien vor allem die Länder in der Pflicht, nationale Regelungen zu schaffen. Das REPLAWA-Team hat die bislang erlassenen Regulierungen aus den Jahren 1993 bis 2022 analysiert, um herauszufinden, wo und wie viele es überhaupt gibt und worauf sie abzielen. Am strengsten sind Plastiktüten reguliert. Ein Verbot ist vor allem in afrikanischen Staaten weit verbreitet. Hingegen wird bislang nur in wenigen Staaten Mikroplastik (beispielsweise als Zusatz in Kosmetikprodukten) reguliert, wobei der Schwerpunkt auf dem globalen Norden liegt. Zugenommen haben in letzter Zeit auch Gesetze, die Einweg-Produkte aus Kunststoff regulieren. Insgesamt sind die meisten dieser Regulierungen Verbote, gefolgt von Besteuerungen und Abgaben. Das von der UNEA angestrebte Abkommen könne nach Bastian Loges ein „Dach“ für weitere Regelungen darstellen.

Prof. Anja Hentschel vom Projekt InRePlast gab bei dem Webinar einen Überblick über die bestehenden europäischen Regelungen zu Kunststoffen. Die Ende 2018 verabschiedete Kunststoffstrategie der EU zielt unter anderem darauf ab, Plastikabfälle zu vermeiden und mehr Kunststoffe zu recyceln. Konkretisiert und erweitert wird die Kunststoffstrategie durch den von der EU im März 2020 verabschiedeten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Dieser enthält zahlreiche Maßnahmen, die vor allem an der Wertschöpfungskette verschiedener Produktgruppen ansetzen. „Das Ganze muss allerdings noch in rechtliche Regeln umgesetzt werden“, betonte Anja Hentschel.

Bereits in Kraft sind die Anforderungen der Plastiktüten-Richtlinie von 2015 sowie weitestgehend auch die der Einwegkunststoffrichtlinie von 2019. In Deutschland wurden beispielsweise Plastiktüten einer bestimmten Stärke zunächst noch entgeltlich abgegeben, sind aber seit Januar 2022 komplett verboten. Von der Plastiktüten-Richtlinie allerdings nicht erfasst sind Hemdchenbeutel. Das sind die dünnen Tütchen, die zur Verpackung von losem Obst und Gemüses im Supermarkt genutzt werden. Deren Verbrauch hat insbesondere in den Corona-Jahren 2020 und 2021 stark zugenommen, berichtete die Forscherin.

Bestimmte Einweg-Produkte wie Teller, Besteck oder Wattestäbchen aus Kunststoffen sind mit Umsetzung der Einwegkunststoff-Richtlinie seit Anfang Juli 2021 europaweit verboten, für andere, etwa Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher, gibt es Verbrauchsminderungsvorgaben. Zudem richtet sich eine Reihe von Maßnahmen an die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Diese werden verpflichtet, Verbraucher*innen zu informieren und sensibilisieren sowie die Kosten von Reinigungen zu tragen.

Ein großer Nachteil der Einwegkunststoff-Richtlinie ist ihr beschränkter Anwendungsbereich. Sie umfasst nur sehr wenige Produkte. „Die EU hat sich auf jene Einwegkunststoffprodukte konzentriert, die vermehrt an europäischen Stränden gefunden wurden“, berichtete Anja Hentschel. Außerdem gibt es kaum Anforderungen an die Produktgestaltung. Eine Ausnahme stellen die ab 2024 einzuhaltenden Anforderungen an Verschlüsse von Kunststoffflaschen dar, die dann zum Schutz der Umwelt fest mit der Flasche verbunden bleiben müssen.

Aktuell sind mehrere europäische Rechtsakte in der Vorbereitung, etwa zu (Kunststoff-)Verpackungen und zur Freisetzung von Mikroplastik. „Es passiert ganz viel auf europäischer Ebene“, resümierte die Forscherin.

Text von Wiebke Peters

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